Presse

Tempo 30 in Serkowitz

Grüne auf der Seite von Serkowitz

„Stadtverwaltung muss Urteil zu Tempo 30 respektieren“

Bei Stadträtin Angela Zscheischler stößt die Entscheidung der Radebeuler Stadtverwaltung, wegen des „Gemeinwohls“ den Serkowitzern weiterhin Verkehrslärm zuzumuten, auf Unverständnis. „Ich kann die Empörung voll und ganz nachvollziehen. Die Stadtverwaltung will die Anwohner der Kötzschenbrodaer Straße entgegen eines klaren Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden weiterhin im Stich lassen.“ Bekanntlich hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, das Urteil anfechten zu wollen. Sie begründet dies mit dem „Gemeinwohl“.

Ihr Kollege, Stadtrat Martin Oehmichen, ergänzt: „Dass eine etwa 250 Meter lange Strecke mit Tempo 30 das Wohl der Allgemeinheit so stark beeinträchtigen soll, dass die Gesundheitsgefährdung der Anwohner in Kauf genommen wird, spottet jeglicher Beschreibung. Dies ist ein unwürdiger Umgang der Verwaltung mit einer Bürgerforderung nach Gesundeitsschutz und Respekt. Ich erwarte, dass die Verwaltung das Gerichtsurteil und den Bürgerwillen respektiert und die Geschwindigkeitsbegrenzung umgehend – wieder – auf Tempo 30 herunter setzt. Auf einen Rechtsstreit zu Lasten des Steuerzahlers mit ungewissem Ausgang ist zu verzichten.“

Seit Jahren kämpfen die Serkowitzer gegen den Lärm auf der Kötzschenbrodaer Straße sowie für den Bau einer Umgehung der Ortslage. Seit dem plötzlichen Abbruch eines Verkehrsversuchs 2018 mit Tempo 30 dürfen wieder alle Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Häusern vorbeidonnern, 10.000 Fahrzeuge täglich, davon viele Lkw. Da ein stationärer Blitzer bereits 2014 abgebaut wurde, fahren seitdem viele schneller als erlaubt. Bis dahin mussten wenigstens Laster nur 30 fahren, was der Blitzer kontrollierte.

Aus Sicht der Verwaltungsrichter (Az. 6 K 568/20) muss die Stadt die Geschwindigkeit auf dem innerörtlichen Abschnitt der Kötzschenbrodaer wieder auf 30 km/h begrenzen. Der durch den Straßenverkehr verursachte Lärm bringe Beeinträchtigungen mit sich, heißt es in der Urteilsbegründung, „die jenseits dessen liegen, was bei Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit dem Kläger noch zugemutet werden kann“.

Dem gegenüber fasst Oehmichen die Linie der Stadtverwaltung folgendermaßen zusammen: „Wegen des Gemeinwohlanspruchs auf ungehemmte Raserei nimmt die Stadt Schlafstörungen, Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Hörverlust der Serkowitzer billigend in Kauf und geht deshalb gerne auch mal gegen eine Gerichtsentscheidung an.“

Weitere Beiträge