Stadtrat Martin Oehmichen:
Ich bin froh, dass nach über drei Jahren endlich eine Entscheidung getroffen wurde. Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Stadträte Zugang zu Informationen erhalten, um ihre Kontroll- und Mitwirkungsrechte wahrnehmen zu können. Die Beantwortung von Anfragen ist ein grundlegendes Instrument der kommunalen Demokratie.
Das Urteil hat hoffentlich Signalwirkung – auch für unseren Oberbürgermeister – für den zukünftigen Umgang mit schriftlichen Anfragen und stärkt schwarz auf weiß die Rechte von uns ehrenamtlichen Mandatsträgern in den kommunalen Gremien.
Zur Entscheidung:
Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass schriftliche Anfragen von Stadträten ein essenzielles Mittel der Informationsbeschaffung und Meinungsbildung sind. Meine Frage war demnach rechtmäßig und hätte beantwortet werden müssen.
Hintergrund der Anfrage:
Am 25. Mai 2021 hatte ich eine schriftliche Anfrage gestellt, um die historischen Gründe für die Benennung der Mohrenstraße zu klären. Der Oberbürgermeister lehnte eine Beantwortung ab und verwies auf eine frühere, ähnliche Anfrage eines anderen Stadtratsmitglieds. Diese Haltung wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Dresden als auch vom Oberbürgermeister in der Berufung verteidigt, konnte jedoch das Oberverwaltungsgericht nicht überzeugen.
Urteil stärkt Fragerecht der Stadträte:
Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass Anfragen von Stadträten nicht auf aktuelle Angelegenheiten beschränkt sind. Ich hatte ein Anrecht darauf, dass meine Frage inhaltlich beantwortet wird, da ich als Stadtrat auf verlässliche Informationen angewiesen bin, um meine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Die Revision wurde nicht zugelassen. #Radebeul #Stadtrat #Oberverwaltungsgericht #Anfragen #Ehrenamt #Urteil https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1082565
Das Urteil:
URT_Urteil_Senat_27_11_2024_a_00_286d2563affb0521e063623011ace376